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Die DGUV, Regel 112-191 (BGR 191) schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Geprüft werden muss, ob die Schuhe weiterhin den Anforderungen der EN ISO 20345 entsprechen.
Unsere DGUV Sicherheitsschuhe sind alle ESD fähig und zum Teil mit einer Flexitec-Sohle ausgestattet. In unserem Shop finden Sie die modernen und hochfunktionellen DGUV Sicherheitsschuhe und Sicherheitsstiefel mit einem idealen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wählen Sie bitte zunächst eines der attraktiven Würth MODYF DGUV Regel 112-191 (BGR 191) Schuhmodelle aus.
Anschließend können Sie einfach und schnell auf der Webseite www.secosol.de Ihren nächstgelegenen orthopädischen Schuhmacher ausfindig machen.
Diesem muss die gewünschte Änderung mitgeteilt oder das ärztliche Rezept unter Angabe der gewünschten Änderung, des gewählten Schuhmodells, vorgelegt werden.
Der Orthopädieschuhmacher baut dem Kunden mit Unterstützung der Firma Secosol die Einlage auf. Die Abrechnung der Einlage erfolgt über den Orthopädieschuhmacher.